31.07.2019
Modernisierung der Stellplatzsatzung - nach knapp 3 Jahren umgesetzt

Auf Antrag der Freien Wähler wurde in der GR-Sitzung vom 15. September 2016 eine Anpassung der gemeindlichen Stellplatzsatzung verabschiedet, bei der die Zahl der nachzuweisenden Stellplätze an aktuelle Wohn- und Nutzungsverhältnisse angepasst wurden. Nun wird ein zweiter Stellplatz erst bei Wohnungen über 60m² nötig (bisher 40m²), Parkplätze mit eingeschränkter Nutzungshöhe (z.B. Duplexparker) werden nur noch für maximal 25% der Stellplätze anerkannt, Besucherparkplätze müssen ungehindert erreichbar sein. Für die Teilnahme an Mobilitätskonzepten, den Betrieb gewerblicher Lager und Gaststätten gibt es Erleichterungen. Erstmals sollen auch Fahrradstellplätze in die Stellplatzsatzung aufgenommen werden. Der Münchner Merkur berichtete vorab am 14. September 2016 unter dem Titel "FW fordern neue Regelung für Stellplätze". Unverständlicherweise wurde die neue Satzung erst im Juni 2019 veröffentlicht und rechtswirksam.